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I.    Ausführung und Leistung

  1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger und umweltbewusster Textilpflege.
  2. Der Textilpflegebetrieb kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und / oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen.
  3. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl respektive ausgezählten oder gewogenen Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung.
  4. Die Preisliste ist unverbindlich und kann jederzeit geändert werden.

 

II.  Verantwortlichkeit

  1. Jede Haftung des Textilpflegebetriebs wird wegbedungen, soweit dies vom Gesetz zulässig ist.
  2. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegebetriebs ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpflegebetrieb auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt.
  3. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau kann der Textilpflegebetrieb keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke ist ausgeschlossen.
  4. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und / oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpflegebetrieb massgebend.
  5. Der Textilpflegebetrieb kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen.
  6. Eine Erfolgsgarantie des Textilpflegebetriebs ist ausgeschlossen.

 

III.Rückgabe

  1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen die Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen.
  2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Bezahlung und gegen Rückgabe des Abholscheines. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache.
  3. Die Artikel müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, kann der Textilpflegebetrieb ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpflegebetrieb seine Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse der  Kunden bekannt sind. Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegebetriebs diesbezüglich Nachforschungen anzustellen.
  4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben.

 

IV. Beanstandungen

  1. Beanstandungen des Kunden müssen unter Vorlage der Zahlungsquittung unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen ab Entgegennahme des Artikels schriftlich erhoben werden.
  2. Beanstandungen werden vom Textilpflegebetrieb sorgfältig geprüft und begründet beantwortet oder erklärt. Das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle usw.) wird nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt.
  3. Schadenfälle im Textilpflegebereich können in der Schweiz nicht versichert werden. Ein allfälliger Schadenersatz bei Schäden am Artikel oder bei Verlust desselben bemisst sich nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln. Ein Realersatz ist ausgeschlossen.

 

V.   Anwendbares Recht

  1. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.